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Hinweis
<p>Wer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde des neuen Wohnortes anmelden. Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich und erfolgt automatisch.</p><br /><p>Eine Abmeldung muss weiterhin erfolgen, wenn eine <strong>Nebenwohnung aufgegeben</strong> wird <strong>oder</strong> wenn ein <strong>Wegzug ins Ausland</strong> stattfindet. Die Nebenwohnung muss am Ort der alleinigen bzw. am Ort der Hauptwohnung abgemeldet werden.</p><br /><p>Zur Abmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:</p><br /><p>- <strong>Personalausweis bzw. Reisepass </strong>(bitte alle Dokumente mitbringen)</p><br /><p><strong>Hinweis:</strong> Die Abmeldung kann auch von einer bevollmächtigten Person erledigt werden. Eine Vollmacht ist auch für Ehepartner und volljährige Kinder nötig, wenn diese nicht selbst bei der Ummeldung dabei sind.</p><br /><p>Dann sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:</p><br /><p>- <strong>Vollmacht der gemeldeten Person</strong></p><br /><p>- <strong>Ausweisdokument der bevollmächtigten Person</strong></p>
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