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Hinweis
<p>Bitte holen Sie Ihr Ausweisdokument persönlich ab. Falls Sie Ihr Ausweisdokument nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich zu bevollmächtigen. Bitte verwenden Sie hierzu die Vollmacht auf der Abholnachricht, die Sie von der Gemeinde erhalten haben.</p><br /><p><strong>Hinweise:</strong></p><br /><p><strong>Personalausweis:</strong> Die Abholung ist erst möglich, wenn Sie den PIN-Brief von der Bundesdruckerei erhalten haben. Bis 16 Jahre ist die Abholung nur durch einen Erziehungsberechtigten möglich. Ab 16 Jahre ist eine Vollmacht nötig, wenn der Antragsteller den Ausweis nicht selbst abholt.</p><br /><p><strong>Reisepass:</strong> Bis 18 Jahre ist die Abholung nur durch einen Erziehungsberechtigten möglich.</p><br /><p>Zur Abholung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:</p><br /><p>- <strong>altes Ausweisdokument</strong> (Bitte bringen Sie Ihren alten Ausweis/Pass mit, falls Sie ihn noch haben. Sollte dieser in der Zwischenzeit in Verlust geraten sein, müssen Sie persönlich eine Verlustanzeige abgeben, um den neuen Ausweis zu erhalten.)</p><br /><p>- Bei Vertretung:<strong> Vollmacht und Ausweisdokument der bevollmächtigten Person</strong></p>
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